Anwaltskanzlei Dessau & Stark

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Verantwortlich für den Inhalt i. S. v. § 5 TMG:

Rechtsanwalt Joachim Dessau
Marktplatz 7
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vergütung unserer anwaltlichen Dienstleistung richtet sich nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG). In zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten sind die Gebühren im wesentlichen vom Streitwert und den hierzu vom Gesetzgeber verabschiedeten Gebührentabellen abhängig; die Vereinbarung von Erfolgshonoraren nach amerikanischem 'Vorbild', ist uns gesetzlich nicht nur nicht erlaubt, sondern grundsätzlich sogar verboten (eine Ausnahme regelt § 4a RVG, dem jedoch wegen seiner sehr engen Voraussetzungen in der Praxis keine Bedeutung zukommt). Im Einzelfall können aber Zeit- oder Pauschalhonorare zulässig sein.

Zugelassen sind wir im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg, auftreten können wir für Sie jedoch an allen deutschen Gerichten; lediglich in zivilrechtlichen Revisionssachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist die Vertretung den am BGH ausdrücklich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung 'Rechtsanwalt' ist uns von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehen worden, die auch gleichzeitig die zuständige Aufsichtsbehörde ist.

Unsere Berufsausübung unterliegt u.a.

Diese Vorschriften finden Sie hier
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