Anwaltskanzlei Dessau & Stark

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Erbrecht, Testament & Pflichtteil

Testamente werden von Menschen geschrieben. Ausgelegt aber werden sie von Juristen. Deshalb kommt im Erbrecht am Ende nicht selten etwas ganz anderes heraus, als es der wohlmeinende Verstorbene (im Erbrecht als 'Erblasser' bezeichnet) eigentlich beabsichtigt hatte, im Erbschein steht dann jemand, den der Erblasser dort nicht, oder jedenfalls nicht allein, hatte stehen sehen wollen und ein Abkömmling, der hätte erben sollen, sieht sich auf den Pflichtteil gesetzt.

Sie mögen das nicht glauben? Dann halten Sie sich bitte einfach vor Augen, dass für den Juristen etwa der Motor kein wesentlicher Bestandteil eines Autos ist*, so bekommen Sie vielleicht eine - leise - Ahnung davon, welchen Problemen Sie sich beim Abfassen Ihres Letzten Willens gegenüber sehen können. Denn was in Ihrer - menschlichen - Vorstellung völlig klar und verständlich formuliert ist, das muss der Jurist in die Kategorien des Erbrechts regelrecht hinein pressen. Grobe Verformungen des wahren Willens des Erblassers sind dabei ganz und gar nicht ausgeschlossen.

"Die Frau erbt das Haus in Erlangen, der Sohn die Bankkonten, die Tochter die Stadtvilla in Herzogenaurach". Das liest sich scheinbar klar und eindeutig. Ist es aber nicht.

Erbrechtlich kann es sich hier um die Einsetzung von drei Erben handeln, verbunden mit einer Teilungsanordnung. Je nach den Wertverhältnissen könnte aber genau so die Ehefrau Alleinerbin sein und die Kinder wären enterbt! (wenn z.B. die Konten beinahe leer sind und die 'Stadtvilla' in einer Schrebergarten-Siedlung steht). Dann könnten die Kinder übrigens auch noch den Pflichtteil gegen die Witwe geltend machen, oder zumindest den Anspruch auf eine Ergänzung des Pflichtteils. Diverse andere Ergebnisse der Auslegung eines solchen Testaments kommen ebenfalls noch in Betracht.

Deshalb sollten Sie in Erwägung ziehen, sich bei der Abfassung des Testaments der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen, quasi als Übersetzer 'Deutsch/Erbrecht - Erbrecht/Deutsch', um sicherzustellen, dass der Vollzug Ihres Letzten Willens auch wirklich Ihrem Willen entspricht. Es ist ja leider nun einmal nicht so, dass Sie das richtige Vererben trainieren könnten, bis es passt, wie etwa den Strafstoß im Fussball.

Der Rechtsanwalt achtet bei der Formulierung eines Testaments übrigens auch darauf, dass der Staat von Ihrem Ableben nicht unnötig profitiert, sondern dass die Früchte Ihres Lebenswerks Ihren Erben möglichst ungeschmälert erhalten bleiben.

* Sie können den Motor ausbauen, ohne dabei ihn oder das Auto zu zerstören. Also ist er nach dem Gesetz für das Auto nicht wesentlich. Das ergibt sich - jedenfalls für den Juristen - aus § 93 BGB.