Anwaltskanzlei Dessau & Stark

Marktplatz 7 · Herzogenaurach

09132/3043 · Fax: 09132/3053 · kanzlei@rae-dessau-stark.de
 

Schadenersatz nach Verkehrsunfall

Rund 98% der Schadenersatzanprüche nach Verkehrsunfällen werden in Deutschland erledigt, ohne das ein Gericht bemüht wird - das ist die gute Nachricht. Nicht in allen Fällen erhält dabei allerdings der Geschädigte tatsächlich vollen Ersatz seines Schadens.

Denn durch - man höre und staune - 'aktives Schadenmanagement' versuchen viele Haftpflichtversicherer, ihre Schadenaufwendungen zu begrenzen. Die früher durchaus übliche Taktik, das Unfallopfer möglichst lange hinzuhalten und zu zermürben, um die Entschädigungszahlungen niedrig zu halten funktionierte immer seltener. Man hat damit immer mehr Geschädigte zum Rechtsanwalt und den zu zahlenden Schadenersatz so selber hochgetrieben.

Statt dessen bietet Ihnen der Versicherer Ihres Unfallgegners heute scheinbar den 'Rundum-sorglos-Service': Er schickt Ihnen sogar seinen eigenen Unfall-Gutachter ins Haus, um die Höhe der Reparaturkosten oder - im Falle eines Totalschadens - den Wiederbeschaffungs- und Restwert Ihres beschädigten PKW zu ermitteln. Die so zu Stande kommenden Schadenssummen sind zwar oft deutlich niedriger, als bei der Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen - aber ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Sind Sie bei einem Unfall verletzt worden, sollten Sie spätestens hellhörig werden, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen schon nach Vorlage des ersten oder zweiten ärztlichen Gutachtens eine Abfindung anbietet. Mit Unterzeichnung der übersandten Abfindungserklärung verzichten Sie nämlich selbst dann auf alle weiteren Ersatzansprüche, wenn sich die Verletzung wesentlich schlechter entwickelt als erwartet. Zudem liegen die angebotenen Abfindungsbeträge erfahrungsgemäß deutlich unterhalb dessen, was - selbst bei regelgerechtem Heilungsverlauf - durch Einschaltung eines auf Verkehrsunfallsachen spezialisierten Rechtsanwalts realisiert werden kann.

Und natürlich wird Ihnen die Versicherung des Unfallgegners auch nichts bezahlen, was Sie gar nicht erst fordern, weil Sie gar nicht alle Ihre Ansprüche nach einem Unfall kennen. Das fängt oft schon bei der Kostenpauschale an, die Ihnen für Telefon- und Portoaufwendungen zusteht. Und es hört z.B. mit den Besuchskosten Ihrer Angehörigen, wenn Sie durch den Unfall im Krankenhaus liegen, noch lange nicht auf ...

 ... oder wussten Sie z.B., dass Ihnen nach einer Verletzung durch Verkehrsunfall ein Ersatzanspruch für Ihren Ausfall im eigenen Haushalt zustehen kann? Oder dass Ihnen die eigene Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld zahlen muss, wenn Sie als Beifahrer in Ihrem eigenene Auto verletzt werden?