Anwaltskanzlei Dessau & Stark

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Punkte in Flensburg ...

 ... sind nicht immer unabwendbar. Ob Punkte drohen, weil Sie zu schnell geblitzt wurden, zu dicht aufgefahren sein sollen, ob die Polizei Ihnen eine Verletzung der Vorfahrt zur Last legt oder das Telefonieren am Steuer: Der Rechtsanwalt kann durchaus helfen. Gerade, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, oder Sie den seit 1. Mai 2014 maßgeblichen (nur noch) 8 Punkten bedrohlich nahe kommen, bei den der Führerschein entzogen wird.

Denn der im Verkehrsrecht versierte Anwalt (oder natürlich die Anwältin) weiss, wo bei den so genannten 'standardisierten Messverfahren' für Tempo- oder Abstands-Verstöße die Schwachstellen liegen, und wo dadurch eine Messung angreifbar sein kann. Nicht selten ist es möglich, Bedienfehler nachzuweisen, und selbst wo das die Messung nicht gänzlich unverwertbar macht, werden zumindest größere Toleranzen zu berücksichtigen sein. Schon das wird oftmals reichen, um den Eintrag von ein bis zwei Punkten in Flensburg für einen Tempoverstoß zu vermeiden. Genau so kann es den Unterschied zwischen Fahrverbot und Nicht-Fahrverbot ausmachen.

Selbst wenn an der Messung selber nichts zu deuteln ist, lassen sich Inhalt und Ablauf des Bußgeld-Verfahrens durchaus noch steuern: Durch geschickte Handhabung der Möglichkeiten, die das Verfahrensrecht bietet, wird in der Regel zumindest zu erreichen sein, dass Sie etwa ein Fahrverbot in Ihrem Urlaub 'absitzen' können - einem Berufskraftfahrer mag das die Kündigung des Arbeitgebers ersparen. Im Einzelfall mag es sogar gelingen, ein solches Fahrverbot ganz weg zu verhandeln (dann aber nur gegen eine 'saftige' Erhöhung der Geldbuße).

Punkte in Flensburg (oder ein Fahrverbot) können Sie sich aber nicht nur durch Tempo- oder Abstandssünden einhandeln. Ein Rotlichtverstoß etwa 'kostet' zwei Punkte in Flensburg, nebst einem Monat Fahrverbot (einen Punkt ohne Fahrverbot, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde auf 'Rot' stand), abgefahrene Reifen erhöhen Ihr Punkte-Konto um einen Zähler. Kinder ungesichert zu befördern gibt einen Punkt, die Missachtung eines Fußgängers am Zebrastreifen ebenfalls.

Immerhin hat die - nicht durchwegs geglückte - Punkte-Reform zum 01.05.2014 insoweit Vereinfachung gebracht, als es jetzt anstelle von 1-7 Punkten in Flensburg nur noch 1-3 Punkte gibt: 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten, für die kein Regelfahrverbot angedroht ist, 2 Punkte für OWis mit Regelfahrverbot und Straftaten im Verkehr, die nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, 3 Punkte für strafbare Verkehrsverstöße mit Entziehung.

Kein Pappenstiel sind - neben den Punkten - mittlerweile auch die für punktwürdige Verstöße erhobenen Geldbußen, die mittlerweile bei 60 Euro anfangen (etwa bei Verstoss gegen die Winterreifenpflicht) und bis 760 Euro reichen, beim Führen eines Kfz unter Alkohol oder Drogen bis 1.500 Euro. Vorsätzliche Begehung kann das Bußgeld verdoppeln.Besonders schmerzhaft für jüngere Fahrer: Wer als unter 21-jähriger, oder als Inhaber eines Führerscheins auf Probe (auch in der verlängerten Probezeit!), vor Fahrtantritt auch nur den geringsten Tropfen Alkohol zu sich genommen hat, ist nicht nur mit 1 Punkt in Flensburg, sondern auch mit 250 Euro Geldbuße 'dabei'.