Anwaltskanzlei Dessau & Stark

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Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?

Wann das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg die einzelnen Eintragungen physikalisch tatsächlich löscht, steht auf einem anderen Blatt. Von praktischem Interesse ist eher die Frage, wann die Punkte 'getilgt', oder zumindest tilgungsreif, werden. Das ist nämlich der Zeitpunkt, von dem an sie bei der Berechnung der berüchtigten 8 Punkte (vor dem 01.05.2014: 18 Punkte) nicht mehr gezählt und deshalb für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr herangezogen werden dürfen:

Allgemeine Tilgungsfristen für Punkte

Ab 01.05.2014 gelten folgende Tilgungsfristen:

Die Frist berechnet sich allerdings nicht ab dem Tag des Verstoßes, sondern erst ab Rechtskraft des Bußgeld-Bescheids. Haben Sie keinen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, kommt es also auf das Ende der (2-wöchigen) Einspruchsfrist an. Wurde der Bußgeldbescheid dagegen nach Einspruch vom Gericht (ggf. auch in II. Instanz) bestätigt, ist die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich.

Anders als nach der bis zum 30.04.2014 geltenden Rechtslage gibt es ab dem 1. Mai 2014 keine Verlängerung der Tilgungsfrist für bestehende Eintragungen (sogenannte Tilgungshemmung) mehr, wenn neue Eintragungen erfolgen. Für jeden 'bepunkteten' Verkehrsverstoß läuft also die Frist ohne Rücksicht auf alle anderen Eintragungen ab. Das gilt grundsätzlich auch für 'alte' Punkte aus der Zeit vor der Gesetzesänderung.

Allerdings gibt es nach wie vor die sogenannte 'Überliegefrist': Ist ein neuer Verstoß zwar innerhalb der Tilgungsfrist des oder der alten begangen, aber nicht mehr innerhalb der Frist geahndet, reicht es für die Berücksichtigung der alten (eigentlich tilgungsreifen) Punkte aus, wenn der neue Bußgeldbescheid, oder die neue Verurteilung, innerhalb eines Jahres rechtskräftig wird. Und nach dem neuen Recht muss die Führerscheinbehörde die Punkte-Bewertung nicht mehr auf den Zeitpunkt ihrer Entscheidung abstellen, sondern auf den der Tatbegehung. Würde also beispielsweise die Tilgungsfrist für die älteste von mehreren Eintragungen mit zusammen sechs Punkten am 16.06.2014 ablaufen, und würde am 15.06.2014 eine neue, mit zwei Punkten bedrohte Ordnungswidrigkeit begangen, so wird der Führerschein entzogen, soweit die Entscheidung über die neue Verfehlung bis zum 16.06.2015 rechtskräftig wird.

Keine Tilgung bei Punkten in der Probezeit

Abweichend von dem Vorherstehenden werden Punkte, die in der Probezeit 'erworben' wurden, frühestens mit Ablauf der - ggf. auch bereits verlängerten - Probezeit gelöscht, selbst wenn die o.g. Fristen längst abgelaufen wären.

Löschung bei Entzug der Fahrerlaubnis

Wird der Führerschein, egal ob durch die Behörde oder das Strafgericht, entzogen, waren nach dem alten Recht die zuvor 'erworbenen' Punkte bereits mit der Entziehung zu löschen, das Punktekonto wurde also wieder jungfräulich. Nach der neuen Gesetzeslage dagegen erfolgt die Löschung erst bei der Neuerteilung. Die bestehenden Punkte sind mithin jetzt bei der Entscheidung, ob überhaupt neu erteilt wird, zu berücksichtigen. Dadurch kann sich - bei einem Punktestand von acht (oder mehr!) Punkten - die Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis effektiv erheblich verlängern.