Anwaltskanzlei Dessau & Stark

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Zu schnell geblitzt? - Bußgeld-Rechner

Wenn Sie geblitzt wurden, dann können Sie hier prüfen, was Ihnen droht. Bitte beachten Sie allerdings, dass der Rechner Ihre persönliche Vorgeschichte nicht kennen kann. Er wirft also die sogenannten 'Regelsätze' aus, die ohne Voreintragungen in Flensburg verhängt werden.

Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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Sind Voreintragungen vorhanden, kann das zu einer Erhöhung des Bußgeldes gegenüber dem Regelsatz führen. Die Praxis der verschiedenen Bußgeld-Behörden (teilweise sogar innerhalb derselben Behörde!) ist da allerdings eher uneinheitlich. Mancher Sachbearbeiter lässt da gern schon einen Eintrag ausreichen, was rechtlich durchaus angreifbar erscheint.

Werden Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt, ohne dass es für den einzelnen Verstoß schon zu einem Fahrverbot 'reicht', wird für den zweiten Fall gleichwohl ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Die Jahresfrist rechnet sich dabei nicht ab dem ersten Vorfall, sondern ab der Rechtskraft des ersten Bußgeld-Bescheids.

Auch unterhalb der 2*26 km/h-Grenze kann im Einzelfall ein Fahrverbot 'herausspringen'. Nämlich wenn innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mehrere Eintragungen in Flensburg zustande kommen (z.B. 2* über 20 km/h zu schnell und zwei punkte-würdige Abstandsverstöße). Ein solches Fahrverbot sollten Sie aber auf jeden Fall von jemand überprüfen lassen, der sich damit auskennt. Denn da kommt es, noch mehr als sonst in der rechtlichen Praxis, auf die Umstände des einzelnen Falls an.