Anwaltskanzlei Dessau & Stark

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Wann wird der Führerschein entzogen?

Der Verlust der Fahrerlaubnis kann auf verschiedene Weisen geschehen, und deshalb sind auch die Wege, wie Sie sich dagegen wehren können, recht unterschiedlich. Auseinander zu halten sind die gerichtliche Entziehung im Strafverfahren, etwa wegen Fahrerflucht oder Trunkenheit im Verkehr, und die Entziehung durch die Fahrerlaubnis-Behörde. Letztere kann entweder geschehen, weil Ihr Punkte-Konto in Flensburg voll ist, oder weil die Behörde sonst Zweifel an Ihrer Fahreignung bekommen hat.

Führerschein-Entzug im Strafverfahren

Bei Trunkenheit im Verkehr wird das Strafgericht die Fahrerlaubnis in aller Regel entziehen, und eine Sperre zwischen sechs Monaten und fünf Jahren für die Neuerteilung verhängen. Gleiches gilt bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), wenn bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen sind oder höherer Sachschaden entstanden ist, oder bei fahrlässiger Tötung im Verkehr. Meist wird in solchen Fällen der Führerschein schon vor der endgültigen Verurteilung abgenommen. Auch andere Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr können dazu führen, dass der 'Lappen' plötzlich weg ist, z.B. eine fahrlässige Körperverletzung, oder das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gegen diese Rechtsfolgen müssen Sie sich zwingend bereits im Strafverfahren verteidigen (lassen). Denn ist das Strafurteil erst einmal rechtskräftig, 'geht' nichts mehr. Theoretisch könnten Sie zwar nachträglich immerhin noch eine - massvolle - Verkürzung der Sperrfrist beantragen, praktisch sind die Hürden dafür aber so hoch, dass solche Anträge so gut wie immer scheitern.

Entziehung wegen 8 Punkten in Flensburg

Sind die 8 (bis 30.04.2014: 18) Punkte erst einmal voll, hat die Fahrerlaubnis-Behörde keinen Spielraum mehr. Sie muss den Führerschein entziehen. Dagegen kann nur eine akribische Überprüfung des Punktekontos helfen: Sind alle Verstöße richtig 'bepunktet', sind die Tilgungsfristen beachtet, die vom Gesetz vorgeschriebenen Benachrichtigungen erfolgt, sind beteiligten Behörden oder Gerichten gravierende Verfahrensfehler unterlaufen? Sind beim Zusammentreffen 'alter' (bis 30.04.2014) und 'neuer' (ab 01.05.2014) Punkte die gesetzlichen Umrechnungs- und Übergangsvorschriften richtig angewandt worden? Ganz wichtig: Gegen den Bescheid, der die Fahrerlaubnis entzieht, muss innerhalb eines Monats vorgegangen werden. Sonst wird er selbst dann wirksam, wenn er inhaltlich falsch ist.

Fahrerlaubnis-Entzug wegen Eignungsmängeln

Bekommt die Führerscheinstelle - meist durch die Polizei oder ein Gericht - Kenntnis von Umständen, die Zweifel an der Fahreignung begründen, stellt sie deswegen zunächst Ermittlungen an. Solche Umstände können sich im Verkehr zugetragen haben, etwa wenn ein Unfallfahrer sich zu seiner Entschuldigung auf plötzliche Bewußtlosigkeit oder einen epileptischen Anfall beruft. Bei Alkohol- und vor allem Drogenverstößen im Straßenverkehr muss ohnehin stets mit dem Einschreiten der Behörde gerechnet werden, selbst wenn punkte-mäßig noch 'Luft' wäre.

Aber auch Ereignisse ausserhalb des Verkehrs können die Behörde zum Tätigwerden veranlassen. Der 'Klassiker' ist der Nachbarschafts- oder Familien-Streit, bei dem die herbei gerufene Polizei bei einem - oder mehreren - Beteiligten mehr als zwei Promille Alkohol festgestellt hat. Denn eine so hohe BAK deutet auf erhebliche Alkohol-Gewöhnung hin.

In diesen Fällen ist es sinnvoll, so früh wie möglich gegenzusteuern um die Bedenken der Behörde auszuräumen, weil nämlich deren nächster Schritt häufig die Anordnung einer medizinischen Untersuchung, bzw. einer MPU sein wird. Und die ist nicht nur mit erheblichen Kosten verbunden, gegen eine solche Anordnung können Sie sich, ist sie erst ergangen, rechtlich nicht einmal mehr zur Wehr setzen. Gerichtlich überprüfbar ist vielmehr erst die nächste Stufe, die Entziehung der Fahrerlaubnis, die zwingend erfolgt, wenn der MPU-Bericht nicht vorgelegt wird.